Anschlussfinanzierung

Anschlussfinanzierung

Eine Anschlussfinanzierung ist ein wichtiger Schritt für alle, deren Baufinanzierung demnächst ausläuft. Während die erste Finanzierungsphase oft mit einem festen Zinssatz und einer festen Laufzeit (meist 10 bis 30 Jahre) abgeschlossen wird, muss nach deren Ende meist eine neue Finanzierung vereinbart werden. Eine rechtzeitige Planung der Anschlussfinanzierung ist der Grundstein, um von günstigen Konditionen zu profitieren.

Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung

Es gibt verschiedene Optionen für die Anschlussfinanzierung: Die klassische Prolongation, das Forward-Darlehen und die Umschuldung zu einer anderen Bank. Bei der Prolongation wird der bestehende Kreditvertrag mit der aktuellen Bank verlängert, meist ohne großen Aufwand. Hier sollten die angebotenen Konditionen jedoch genau geprüft werden, da die Zinsen häufig höher sind als bei anderen Optionen.

Ein Forward-Darlehen ermöglicht Ihnen, die aktuellen Zinssätze für die Zukunft zu sichern – ideal, wenn mit steigenden Zinsen gerechnet wird. Diese Darlehensform kann bis zu 60 Monate im Voraus abgeschlossen werden und bietet somit Planungssicherheit. Der Nachteil liegt in den zusätzlichen Kosten, die bei längeren Vorlaufzeiten anfallen können.

Die Umschuldung zu einer anderen Bank ist oft die günstigste Variante. Hierbei wird ein neuer Kredit bei einer anderen Bank aufgenommen, um den bestehenden Kredit bei der „alten“ Bank abzulösen. Dies erfordert allerdings eine gründliche Prüfung der Angebote und eine neue Bonitätsprüfung. Zudem können Wechselkosten wie Notar- und Grundbuchgebühren anfallen, die in die Kalkulation einbezogen werden müssen. Durch den größeren Zinsvorteil bei einer anderen Bank haben Sie diese Kosten meist nach kurzer Zeit eingespart.

Wichtig ist, sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und Angebote zu ver­gleichen. Warten Sie nicht auf das Angebot der bestehenden Bank, da dieses meist nicht das beste Angebot ist. Die Hausbank spielt oft mit der „Trägheit ihrer Kunden“. In der Regel sollten Sie spätestens 1-2 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung aktiv werden, um sich über die Möglichkeiten zu informieren. So können Sie sich den besten Zinssatz sichern und die Kosten minimieren.

Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Wenn Sie eine Finanzierung mit einer Sollzinsbindung von beispielsweise 15 Jahren abgeschlossen haben, können Sie nach 10 Jahren unter Beachtung der Kündigungsfrist von 6 Monaten aus der bestehenden Finanzierung aussteigen! Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts ist dann sinnvoll, wenn Sie am Markt einen Zinssatz bekommen können, der günstiger als Ihr aktueller Darlehenszinssatz ist. In diesem Fall können Sie ein neues Darlehen bei der gleichen oder einer anderen Bank abschließen. Sehr gern zeige ich Ihnen transparent auf, welche Möglichkeiten Sie haben.

 


Persönliche Beratung zur Anschlussfinanzierung

Der Weg zu einer passenden Finanzierung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin anfragen und persönlich beraten lassen!